AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von

TV-Vermietservice Volker Lechl

Klothildenstr. 4a

81827 München

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Vermietungen bzw. Leistungen. Anderslautende Bedingungen des Mieters werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind für den Mieter und Vermieter unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestellung und der anschließenden Auftragsbestätigung oder durch unsere erbrachte Leistung zustande. Der Mieter bestätigt mit der unterzeichneten Bestellung die Anerkennung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftbedingungen.

3. Mietzeit/Verlängerung/Stornierung
Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Ist der Mietbeginn nicht ausdrücklich vereinbart, beginnt diese mit dem Zeitpunkt der Abholung/Auslieferung aus dem Lager des Vermieters. Eine Mietzeitverlängerung ist nur durch eine schriftliche Bestätigung des Vermieters möglich. Bei verspäteter Rücklieferung behalten wir uns vor , eine höhere Miete zu berechnen. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe am Lager des Vermieters. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, werden Stornierungskosten bis 14 Tage vor Mietbeginn von 30% und unter 14 Tagen von 50% des Auftragswertes erhoben.

4. Zahlungsbedingungen/Mietpreise/Kaution 
Die Mietgebühr wird, sofern nichts anderes vereinbart, in Vorkasse erhoben oder ist spätestens in Bar bei der Anlieferung der Mietsache zu zahlen. Bei Rechnungsstellung ist diese sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution als Sicherheitsleistung vom Mieter zu verlangen. Diese kann als Vorauszahlung oder Bar bei der Anlieferung des Mietgegenstandes hinterlegt werden. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Mietsache, besteht.

5. Gebrauch der Mietsache
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und insbesondere die überlassenen Bedienungsanweisungen genau zu beachten. Er ist verpflichtet, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten und gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Der Mieter haftet für Schäden und Verlust während der Mietdauer. Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden durch eine dritte Person, für Feuer-, Diebstahl- und Wasserschäden. Für Schäden die den Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einen bei Gefahrenübergang (Übergabe) vorhandenen Fehler beruhen. Diese Haftung erstreckt sich nur auf die Kosten des Mietpreises des Vermieters, mit welchen ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz ebenfalls nur auf den Mietpreis. Weitere darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Eventuell auftretende Mängel sind sofort zu melden. Eigenmächtige Veränderungen an den Geräten sind untersagt. Die Geräte bleiben während der gesamten Mietzeit Eigentum des Vermieters.
Der Mieter ist verpflichtet, den Betrieb des Fernsehgerätes während der Mietdauer bei der GEZ anzumelden.  

6. Schäden/Haftung
Für Leitungs- bzw. Empfangsstörungen sowie Datenverlust (bei Miet-Notebook) kann der Mieter keine Ansprüche geltend machen. Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden durch eine dritte Person, für Feuer-, Diebstahl- und Wasserschäden. Für Schäden die den Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einen bei Gefahrenübergang (Übergabe) vorhandenen Fehler beruhen. Diese Haftung erstreckt sich nur auf die Kosten des Mietpreises des Vermieters, mit welchen ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz ebenfalls nur auf den Mietpreis. Weitere darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

7. Besonderheiten bei Messen
Der Mieter hat dafür Sorgen zu tragen, dass die Voraussetzungen für einen zügigen Aufbau vorliegen, d.h. u.a. alle örtlichen Voraussetzungen gegeben und die erforderlichen Anschlüsse und Strom vorhanden sind. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Verwendung der Mietsache für eine ausreichende Sicherung der Geräte, wzB. Standwache zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass bei vereinbarten Abbau bzw. Abholung der Mietsache durch uns die Mietsache bis zu unserem Eintreffen bewacht bleibt.

8.Gerichtstand
Für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand München vereinbart.

Zusatzbedingungen bei Miete im Krankenhaus/Seniorenheim:

Vorzeitige Rückgabe wegen Entlassung sowie Verlegung ist umgehend mitzuteilen.

 

Tel. +49 (0)89 42018455

Fax: +49 (0)89 42018456